Veranstaltungsordnung Ranunkelhof-Oktoberfest

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Veranstaltungsordnung gilt für alle Gäste des Ranunkelhof-Oktoberfestes.
  2. Durch Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt der Gast diese Ordnung an.
  3. Sie ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), auf die hiermit verwiesen wird.

 

§ 2 Einlass und Zutritt

  1. Einlass erfolgt gegen Vorlage eines gültigen Tickets (digital oder ausgedruckt). Screenshots oder Bildschirmfotos werden nicht akzeptiert.
  2. Gäste müssen den Anweisungen des Personals Folge leisten.
  3. Es können stichprobenartige Personenkontrollen erfolgen (Taschenkontrolle, Ausweisprüfung).
  4. Personen, die den Anweisungen des Personals nicht folgen, kann der Zutritt verweigert werden.

 

§ 3 Veranstaltungszeiten

  1. Einlass: 17:30 Uhr
  2. Beginn: 18:00 Uhr
  3. Ausschankschluss: 23:00 Uhr
  4. Ende der Veranstaltung: 23:30 Uhr
  5. Gäste müssen das Gelände nach Ende der Veranstaltung verlassen.

 

§ 4 Sitzplätze und Festzeltgarnituren

  1. Im Normalfall sind 8 Personen an einer Festzeltgarnitur vorgesehen.
  2. Im Ausnahmefall kann eine Garnitur bis zu 10 Personen aufnehmen.
  3. Das Personal ist berechtigt, Sitzplätze nach eigenem Ermessen zuzuweisen, um den reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

 

§ 5 Spiele im Innenhof

  1. Hau den Lukas, Nagelbalken und andere Spiele dürfen auf eigene Gefahr genutzt werden.
  2. Kinder dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen spielen.
  3. Gäste haften für durch sie verursachte Schäden oder Verletzungen.

 

§ 6 Hausrecht

  1. Der Veranstalter bzw. das Personal übt das Hausrecht aus.
  2. Gäste haben den Anweisungen des Personals unverzüglich Folge zu leisten.
  3. Gäste, die sich aggressiv, störend oder alkoholisiert unangemessen verhalten, können des Geländes verwiesen werden.

 

§ 7 Jugendschutz

  1. Alkoholische Getränke werden nur an volljährige Personen (18+) ausgeschenkt.
  2. Minderjährigen ist der Konsum von alkoholischen Getränken untersagt.
  3. Das Mitführen oder der Konsum von Tabakwaren oder ähnlichen Substanzen durch Minderjährige ist verboten.

 

§ 8 Bild- und Videoaufnahmen

  1. Gäste erklären sich durch Betreten des Geländes damit einverstanden, dass Foto- und Videoaufnahmen von ihnen gemacht werden.
  2. Diese Aufnahmen dürfen für Werbezwecke des Veranstalters in allen Medien genutzt werden.
  3. Gäste, die nicht einverstanden sind, müssen dies dem Personal beim Einlass mitteilen.

 

§ 9 Haftung

  1. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Diebstahl, Verlust von Gegenständen oder unsachgemäße Nutzung von Spielgeräten entstehen.
  2. Für Schäden an persönlichem Eigentum der Gäste wird keine Haftung übernommen.
  3. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.