AGB für Beherbergungsverträge - Ranunkelhof
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Beherbergungsverträge, die zwischen den Parteien geschlossen werden. Dies gilt auch, wenn es zum Vertragsabschluss über oder mit Hilfe eines Dritten kommt.
2. Gäste im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (nachstehend "BGB" genannt).
3. Der Anbieter der Beherbergungsleistung ist Annette Katrin Seidel. Im weiteren Verlauf wird diese nur als Herberge bezeichnet.
II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch die Herberge zustande. Macht die Herberge dem Gast ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Angebotes durch den Gast zustande.
2. Die Herberge wird dem Gast bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger eine Abschrift oder Bestätigung des Vertrages zur Verfügung stellen.
3. Vertragspartner sind die Herberge und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet der Gast der Herberge gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der Herberge eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
4. Der Eintritt eines Dritten in die Rechte und Pflichten des Beherbergungsvertrags, an Stelle des Gastes, ist nur nach vorheriger Zustimmung der Herberge möglich.
5. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften der Dritte und der Gast der Herberge als Gesamtschuldner. Der Herberge steht es frei, die durch den Eintritt tatsächlich entstandenen und angemessenen Mehrkosten gegen einen Nachweis zu verlangen.
6. Der/Die Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Zimmern und/oder Zimmerkontingenten an Dritte, zu höheren Preisen als den tatsächlichen Zimmerpreisen, unzulässig. Eine Nutzung des Zimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.
III. Zimmerausstattung
Bereits vorab wird darauf hingewiesen, dass es bei der Ausstattung der Zimmer, auf Grund von z.B. unvorhersehbaren Beschädigungen, zu geringen Abweichungen der tatsächlichen von der beworbenen Zimmerausstattung kommen kann. Geringe Abweichungen der Zimmerausstattung stellen keinen erheblichen Mangel dar, der zu Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen berechtigt.
IV. Zimmerreinigung
Die Zimmerreinigung erfolgt alle 3 Nächte. Auf Wunsch kann eine zusätzliche Zwischenreinigung oder ein Handtuchwechsel angefragt werden.
V. Check In /Check Out
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des Anreisetages und bis 10:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Der Check In beschränkt sich auf den Zeitraum von 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine frühere oder spätere Anreise sowie eine spätere Abreise mit der Herberge im Voraus vereinbart werden. Ein Anspruch auf eine solche Leistung besteht grds. nicht. Sollte es auf Grund von früherer Anreise oder verspäteter Abreise zu Mehrkosten für die Herberge kommen, so ist diese berechtigt, diese vom Gast zu verlangen. Für eine Anreise nach 22:00 Uhr ist die Herberge berechtigt 30 € pro Zimmer in Rechnung zu stellen.
VI. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
1. Der Beherbergungspreis ist nach Ende der Beherbergungsleistung vollständig zu entrichten. Dem Gast steht es frei, den vollständigen Beherbergungspreis bereits vor Ende der Beherbergung zu entrichten.
2. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Herberge aufrechnen.
VII. Rücktritt des Gastes/Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Herberge, Rücktritt der Herberge
1. Vor Beherbergungsbeginn kann der Gast jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, verliert die Herberge den Anspruch auf den vereinbarten Übernachtungspreis. Die Herberge kann jedoch eine angemessene Entschädigung in Höhe der nachstehenden Entschädigungspauschalen verlangen:
a) Rücktrittserklärung ab dem 3. Tag vor Beherbergungsbeginn: 20 % des Gesamtpreises,
b) Rücktrittserklärung ab dem 1. Tag vor Beherbergungsbeginn: 50 % des Gesamtpreises.
Bucht der Gast vier oder mehr Zimmer so beträgt die Entschädigungspauschale abweichend vom bisher erwähnten:
c) 20 % des Gesamtpreises, bei Rücktrittserklärungen ab dem 40. Tage vor Beherbergungsbeginn,
d) 45 % des Gesamtpreises, bei Rücktrittserklärungen ab dem 15. Tage vor Beherbergungsbeginn,
e) 65 % des Gesamtpreises, bei Rücktrittserklärungen ab dem 10. Tage vor Beherbergungsbeginn.
Nimmt der Gast die Beherbergung nicht oder nicht vollständig in Anspruch, teilt dies der Herberge jedoch nicht bis zum Übernachtungsbeginn mit, so ist die Herberge auch in diesem Fall berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
Diese beträgt 70 % des täglichen Beherbergungspreises.
2. Die unter VI. Ziffer 1. dieser AGB genannten Entschädigungspauschalen wurden nach Folgendem bemessen:
a) Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Beherbergungsbeginn,
b) zu erwartende Ersparnis von Aufwendungen der Herberge und
c) zu erwartender Erwerb durch anderweitige Verwendung der Beherbergungsleistung.
Weist der Gast nach, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist, so vermindert sich die Entschädigung entsprechend.
3. Für die Geltendmachung der unter VI. Ziffer 1 a) bis e) dieser AGB genannten Entschädigungspauschalen ist der Zugang der Rücktrittserklärung des Gasts bei der Herberge maßgeblich.
4. Die Herberge kann vor Beherbergungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, auf Grund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, die es an der Erfüllung des Vertrags hindern; in diesem Fall hat die Herberge den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
5. Tritt die Herberge vom Vertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Beherbergungspreis. Wenn die Herberge infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Beherbergungspreises verpflichtet ist, hat sie unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.
6. Rücktrittserklärungen müssen gegenüber dem Vertragspartner auf einem dauerhaften Datenträger zugehen.
VIII. Steuern/ Gebühren/ Abgaben
Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich die Herberge vor, die Preise entsprechend anzupassen.
Seit dem 01.01.2020 wurde von der Stadt Pirna eine Gästetaxe eingeführt. Erhoben wird die Gästetaxe in Höhe von derzeit 3 € pro Nacht von allen Personen. Diese ist bei Anreise zu entrichten.
IX. Zahlungsmittel
Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro bis zu einem Schwellwert von 5.000 €, Visa, Mastercard, American Express, EC-Karte, Sofortüberweisung, Paypal in Euro.
X. Haftungsbeschränkung
1. Die Haftung der Herberge für Schäden, die aus einer Verletzung von vertraglichen und/oder gesetzlichen Pflichten herrühren, ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten begrenzt.
2. Abweichend von der vorstehenden Haftungsbeschränkung haftet die Herberge für leichte Fahrlässigkeit,
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und
b) für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Verletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Gast vertraut hat und vertrauen durfte.
c) Weiterhin haftet die Herberge für Schäden, sofern zwingende Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und sonstige zwingende gesetzliche Vorschriften eine unbeschränkte Haftung bestimmen.
3. Die vorstehend in X. dieser AGB genannten Haftungsbeschränkungen gelten ebenso für Angestellte, gesetzliche Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Herberge.
4. Für eingebrachte Sachen haftet die Herberge gegenüber dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB höchstens bis zu einem Betrag von 3.500,00 EUR. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,00 EUR der Betrag von 800,00 EUR. Wünscht der Gast eine Verwahrung von Sachen, die ihrem Wert nach den angegebenen Beträgen übersteigen, ist dafür eine vorherige, individuelle Vereinbarung mit der Herberge von Nöten. Eine Aufbewahrung im Zimmersafe wird grundsätzlich empfohlen. Für eine weitergehende Haftung der Herberge gelten die vorstehenden Regelungen gemäß X. Ziffer 1 bis 3 dieser AGB.
5. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Parkplatz der Herberge - auch gegen Entgelt - zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Grundstück der Herberge abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Herberge lediglich entsprechend X. Ziffer 1 bis 3 dieser AGB.
6. Weckaufträge werden von der Herberge mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden ebenfalls mit größter Sorgfalt behandelt. Die Herberge übernimmt die Zustellung und Aufbewahrung (jeweils in der Herberge) sowie - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Regelungen unter X. Ziffer 1 bis 3 dieser AGB gelten entsprechend.
XI. Nichtrauchen in der Herberge
Das Rauchen in der Herberge, den beiliegenden Gärten und auf den sonstigen zur Herberge gehörenden Freiflächen ist nur auf den dafür ausdrücklich bestimmten Stellen gestattet.
Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat die Herberge das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers, einen Betrag in Höhe von 150,00 € zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Herberge einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.
XII. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren bedarf der Zustimmung der Herberge. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein Haustier mitzubringen, vorab bekannt zu geben. Wenn die Herberge dem Mitbringen des Haustieres zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht sowie frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für die Gäste und das Personal darstellt. Für das Haustier fällt eine Gebühr von EUR 20,00 pro Nacht an.
Folgende Richtlinien gelten für das Mitführen eines Haustieres:
1. Das Tier sollte keinen übermäßigen Lärm verursachen oder andere Gäste stören.
2. Tiere in der Dusche, auf dem Bett und den Sitzmöbeln sind verboten.
3. Alle vom Haustier verursachten Schäden sind von dessen Halter zu tragen. Sollte das Zimmer aufgrund dessen für einen Zeitraum nicht vermietbar sein, haftet der Halter auch dafür.
4. Die Haustiere sind innerhalb der gesamten Anlage der Herberge an der Leine zu führen.
5. Die Grünflächen bzw. die gesamte Außenanlage ist keine Hund- Haustiertoilette. Sollte Ihr Hund bzw. Haustier sein Geschäft dort erledigt haben, entfernen Sie dies bitte mit den entsprechenden Hundetüten.
6. Wir weisen darauf hin, dass alle mitgeführten Hunde entsprechend haftpflichtversichert sein müssen.
7. Haustiere sind im Wirtshaus und der Eventscheune erlaubt, dürfen allerdings nicht auf der Bank bzw. dem Stuhl sitzen oder liegen.
Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat die Herberge das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungs- oder Reparaturkosten, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers, einen im Einzelfall zu definierenden Betrag zu verlangen.
XIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser AGB sollen, sofern in diesen AGB und/oder in gesetzlichen Vorschriften nichts Abweichendes vorgeschrieben wird, in Textform vorgenommen werden.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Herberge bzw. Sitz der jeweiligen Betreibergesellschaft.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr Pirna. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Herberge.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
XIV. EU-Verbraucherschlichtungsstelle
Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist die Herberge darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten ("OS-Plattform") eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Die Herberge nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.